Veröffentlichung von Fotos

Sehr geehrte Eltern,

 

im Rahmen des Schullebens dokumentieren wir viele Aktivitäten auch mit Fotografien, die z.B. auf unserer Homepage erscheinen, also weltweit abrufbar sind, in der Tageszeitung veröffentlicht werden oder in schulinternen Ausstellungen gezeigt werden.

 

Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos (auch im Internet) bildet das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt.

Hiernach dürfen gem. § 22 Satz 1 Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

 

 

 

Die rechtlichen Bestimmungen des KunstUrhG gelten für Jedermann, also für Erziehungsberechtigte, Schüler/innen, Lehrkräfte und ggf. unbeteiligte Dritte. Allerdings ist nach § 23 KunstUrhG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildete Person:

•  eine "absolute Person der Zeitgeschichte" ist

   (Person, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen

   Interesse steht, z.B. Staatsoberhaupt, Künstler, Sportler

   etc.)

• nur Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen

   Örtlichkeit ist und nicht den Motivschwerpunkt bildet

   (z.B. Menschen vor dem Kölner Dom)

• Teilnehmer einer Versammlung, einer Demonstration,

   eines Aufzuges oder ähnlicher Vorgänge wie z. B.

   Schulfeste ist - solange nur die Menschenmenge gezeigt

   wird. Als Menschenmenge gelten drei Personen und 

   mehr auf dem Foto.

 

Bitte entscheiden Sie für sich und Ihr Kind, ob Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung und Veröffentlichung von Fotos für die o.g. Zwecke geben. Die Einwilligung gilt für die gesamte Schulbesuchszeit an der GG (Verbund) St. Andreas und kann jederzeit fristlos von Ihnen aufgehoben werden. Eine Aufhebung teilen Sie bitte schriftlich kurz und formlos der Schulleitung mit.